Stipendien (bourses scolaires AEFE)
Der erste Zeitraum der Schulstipendienkampagne für das Jahr 2025/2026 ist eröffnet. Die Anträge auf Schulstipendien müssen bis zum 7. Februar 2025 bei der Abteilung Soziales des Konsulats eingereicht oder gesendet werden.
Stipendien können Kindern aus Familien gewährt werden, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, um die Kosten für den Schulbesuch ihrer Kinder im Kindergarten, in der Grundschule oder in der Sekundarstufe zu tragen. Für den Kindergarten müssen die Kinder im Kalenderjahr des Schulbeginns das dritte Lebensjahr vollendet haben.
Stipendien werden von einer Vergabekommission, die zweimal im Jahr, im Frühjahr und im Herbst, zusammentritt, für ein Schuljahr vergeben.
Die Anträge auf Schulstipendien für Kinder, die 2025/2026 die Voltaire-Schule in Berlin oder die Französische Schule in Hamburg (Antoine de Saint-Exupéry – nur Kindergarten und Grundschule) besuchen sollen, müssen ausgefüllt und unbedingt vor Freitag, dem 7. Februar 2025, bei der Konsularabteilung der Französischen Botschaft in Berlin abgegeben oder per Post geschickt werden.
Art des Antrags
Sie können im Rahmen des ersten Zeitraums Folgendes einreichen:
- Einen Erstantrag, wenn Ihr(e) Kind(er) ab dem Schuljahr 2025 eingeschult werden soll(en);
- Einen Verlängerungsantrag, wenn Ihr(e) Kind(er) bereits für das Schuljahr 2024-2025 Stipendien erhalten hat (haben);
Vergabebedingungen:
Ihr Kind bzw. Ihre Kinder können für das Schuljahr 2025/2026 ein Stipendium erhalten, wenn sie:
- die französische Staatsangehörigkeit besitzen;
- im Register der außerhalb Frankreichs ansässigen Franzosen eingetragen sind;
- mit ihrer Familie (Vater und/oder Mutter und/oder gesetzlicher Vormund) in Deutschland wohnen;
- am 31. Dezember 2025 mindestens 3 Jahre alt sind (für Kinder, die in den Kindergarten gehen);
- in einer vom französischen Bildungsministerium anerkannten Einrichtung zur Schule gehen: Voltaire-Schule in Berlin oder Französische Schule in Hamburg (Antoine de Saint-Exupéry – nur Kindergarten und Grundschule).
Über diese Anspruchsvoraussetzungen hinaus hängt die Gewährung eines Schulstipendiums auch von der Zusammensetzung und den Einkünften Ihres Haushalts sowie von Ihrer Vermögenssituation ab.
Zusammenstellung des Dossiers und Formulare
Ihr Kontakt im Konsulat
Bei einem Erstantrag ist es unbedingt erforderlich, sich mit der Abteilung für soziale Angelegenheiten des Konsulats in Verbindung zu setzen: affairessociales.berlin-amba@diplomatie.gouv.fr
Vereinsinterne Stipendien
Familien, die keinen Antrag auf ein AEFE-Stipendium stellen können, z. B. weil das Kind nicht die französische Staatsangehörigkeit besitzt, können beim Verein einen Antrag auf ein Stipendium stellen, um von einer teilweisen oder vollständigen Befreiung von den Schulgebühren zu profitieren. Dieser Antrag kann bei der Einschreibung (oder Wiederanmeldung) über EDUKA oder durch Kontaktaufnahme mit der Buchhaltung per E-Mail gestellt werden.