Liebe Eltern,
der Einsatz der Schnelltests an unserer Schule hat gut begonnen, die meisten Schülerinnen und Schüler haben sich getestet. Gleichwohl haben sich viele Eltern in Hamburg an die Schulbehörde gewandt und darum gebeten, dass die Teilnahme an Präsenzangeboten in den Schulen zum Schutz ihrer Kinder an eine Testpflicht gekoppelt wird.
Der Senat hat dies bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigt. Ab dem 6. April 2021 (Ferienbetreuung) bzw. ab dem 12. April, dem ersten Tag nach den Osterferien, gilt, dass sich alle Schülerinnen und Schüler, die sich in der Schule befinden, mit einem Schnelltest testen. Wer den Selbsttest verweigert, kann nicht am Präsenzunterricht (CP-CM1) bzw. an
der Betreuung (CM2) teilnehmen, sondern wird im Distanzunterricht beschult.
Für alle Schülerinnen und Schüler, die in die Schulen kommen, sind wöchentlich grundsätzlich zwei Schnelltests vorgesehen.
Eine Einverständniserklärung der Eltern für die Durchführung des Schnelltests ist nicht notwendig, denn die Schülerinnen und Schüler führen den Test selbst durch und die Präsenzpflicht bleibt weiterhin aufgehoben, d. h. Eltern können sich auch dafür entscheiden, ihr Kind am Distanzunterricht teilnehmen zu lassen.
Fällt ein Schnelltest positiv aus, werden Sie als Eltern umgehend durch die Schule informiert und gebeten, Ihr Kind aus der Schule abzuholen. Nach einem positiven Schnelltest muss zwingend ein sogenannter PCR-Test durchgeführt werden, der das Ergebnis des Schnelltests bestätigt oder korrigiert. Sie erhalten dazu ein Meldeformular und den Hinweis, wo der PCR-Test vereinbart werden kann. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses muss sich Ihr Kind in Quarantäne begeben. Die vorgeschriebene Meldung eines Verdachtsfalls gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt übernimmt die Schule.
Fällt der PCR-Test negativ aus, informieren Sie uns bitte, und Ihr Kind kann wieder zur Schule kommen, wenn nicht erst ein „normaler“ Infekt auskuriert werden muss. Wenn auch der PCR-Test positiv ausfällt und eine Corona-Infektion bestätigt wird, stimmen Sie als Eltern das weitere Vorgehen mit dem zuständigen Gesundheitsamt ab.
Mit freundlichen Grüßen,
M. Panarioux, Chef d’établissement
M. Henry, Directeur primaire
M. Guilbaud, Leiter der GBS
Der Vorstand