An die Eltern der École Maternelle

Liebe Eltern,
am 19.01. hat die Bundesregierung entschieden, die aktuellen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bis zum 14.02. zu verlängern und zu verschärfen.
Für die Kita (École maternelle) bedeutet dies, dass ab Montag, den 25.01., lediglich eine erweiterte Notbetreuung angeboten wird; d. h. die Kita ist grundsätzlich geschlossen. Die erweiterte Notbetreuung ist u. a. den Familien vorbehalten, die keine andere Betreuungsmöglichkeit haben.

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (vormals BASFI) nennt folgende Kriterien, die Sie für die Notbetreuung berechtigen:

 Eltern, deren Tätigkeiten für die Daseinsvorsorge bedeutsam oder für die Aufrechterhaltung bedeutender Infrastrukturen oder der Sicherheit notwendig sind (z. B. Polizei, Feuerwehr, Krankenhaus, Pflege, Eingliederungshilfe, Versorgungsbetriebe)
 Eltern, die aus familiären Gründen oder aufgrund besonders gelagerter individueller Notfälle auf eine Betreuung angewiesen sind
 Alleinerziehende, die keine Kinderbetreuungsmöglichkeiten haben
 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, der von unserem Pädagogen-Team ermittelt wurde. Diese Familien werden in der Regel direkt von der Lehrkraft kontaktiert.

Die Eltern, die die erweiterte Notbetreuung nutzen wollen, müssen eine entsprechende Begründung für den Betreuungsanspruch angeben.

Zur Information: Die Maßnahmen in der Grundschule (École élémentaire) werden ebenfalls bis zum 14.02. verlängert und verschärft. Es findet kein Präsenzunterricht statt. Eine separate Mitteilung wird in Kürze an die Familien verschickt.

Was ist jetzt für Sie zu tun?
Falls eines der oben genannten Kriterien der erweiterten Notbetreuung auf Sie zutrifft, bitten wir Sie, Ihr Kind für den Zeitraum bis einschließlich Freitag, den 12.02., unter Angabe der Tage und Uhrzeiten anzumelden:

Die Anmeldung muss bis morgen (Freitag / 22.01.) 14.00 Uhr per E-Mail an das Sekretariat (secretariat@lfh.de) geschickt werden.

Bitte erstellen Sie eine Übersicht der von Ihnen gewünschten Betreuungszeiten gemäß nachfolgendem Beispiel:

Name / Vorname: Schmitt, Paula                 Klasse: GS M              Grund für den Betreuungsbedarf
Tage:                                                              Betreuungszeit             systemrelevant
25/01                                                              8h-14h
26/01                                                              8h-16h
…                                                                    …

 Kann Ihr Kind nur für einige Tage angemeldet werden?
Ja, es ist möglich, dass Sie Ihr Kind auch nur für bestimmte Tage anmelden; eine wochenweise Anmeldung ist nicht erforderlich.

 Was mache ich, wenn ich sehr kurzfristig (von heute auf morgen) eine Betreuung benötige?
Informieren Sie das Sekretariat bitte möglichst bis 15.00 Uhr am Vortag.

 Wie sind die Betreuungszeiten?
Die Kinder werden ab 07.50 Uhr in Empfang genommen. Die Regelbetreuung ist von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr (für systemrelevante Berufsgruppen bis 18.00 Uhr). Die Abholung der Kinder ist um 13.00 Uhr, um 14.00 Uhr oder um 15.00 Uhr möglich (oder nach Absprache für systemrelevante Berufsgruppen).

 Wie ist die Betreuung der Kinder organisiert?
Die organisatorische Aufteilung in Bezug auf Personal und Klassen bleibt
unverändert. Das Ziel ist es, kleine Gruppen zu bilden.

 Welche Alternativen gibt es?
Wir erinnern daran, dass die Bundesregierung berufstätigen Eltern in der Corona Krise die Möglichkeit anbietet, pro Elternteil zehn zusätzliche bezahlte Kinderkrankentage pro Kind zu nehmen für den Fall, dass die Kita oder die Schule geschlossen sind. D. h. insgesamt 20 Tage pro Elternteil und Kind im Jahr 2021 (Alleinerziehende 20 zusätzliche Kinderkrankentage pro Kind, d. h. 40 Tage pro Kind insgesamt für 2021) Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/kinderkrankengeld1836090.
Die Schule kann Ihnen eine entsprechende Bescheinigung ausstellen, aus der hervorgeht, dass Ihr Kind nicht bzw. nur teilweise in der erweiterten Notbetreuung der Kita angemeldet ist und Sie somit diese zusätzlichen Kinderkrankentage für die
Betreuung Ihres Kindes nutzen können.

Wir erinnern ebenfalls daran, dass die Kontakte mit Freunden oder Personen außerhalb des Familienkreises auf ein Minimum zu beschränken sind (Kontakt mit einer Person außerhalb des eigenen Haushalts). Die Behörden weisen jedoch darauf hin, dass es zulässig ist, die häusliche Kinderbetreuung für mehrere Kinder aus mehreren Haushalten zu organisieren. Wichtig ist dabei, eine kleine Gruppe zu bilden, um die Kontakte mit verschiedenen Familien nicht zu vervielfachen, d. h. die Gruppe sollte möglichst immer dieselben Kinder umfassen und die entsprechenden Hygienevorschriften müssen eingehalten werden. (siehe dazu die Pressemitteilung des Hamburger Senats vom 20.01.2021 / 18.00 Uhr).

Liebe Eltern, die jüngsten politischen Entscheidungen zwingen uns, die Organisation der Kita erneut zu verändern und  anzupassen. Wir sind uns der Unannehmlichkeiten bewusst, die für Sie dadurch entstehen könnten; wir bitten allerdings um Verständnis für diese Maßnahmen, die helfen sollen, die Infektionsraten weiter zu senken.

Mit freundlichen Grüßen,
Die Schulleitung
Die Kitaleitung
Der Vorstand
Die Elternvertreter

Informationen von Seiten der Behörden finden Sie hier: Sozialbehörde Elternbrief zur Einführung der erweiterten Notbetreuung