Anmeldung für die GBS und die Kantine

Die Kinder in der Grundschule (1. bis 5. Klasse) haben die Möglichkeit von unserem Nachmittagsbetreuung (GBS – Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen) betreut
zu werden.

Die Anmeldung für die GBS erfolgt in der Regel zur gleichen Zeit wie die Anmeldung für die Schule über die Eduka-Plattform. Es ist auch möglich, die Anmeldung zu einem anderen Zeitpunkt vorzunehmen. In diesem Fall füllen Sie bitte das Formular GT 1 a aus.  Gerne senden Sie das Formular an die E-Mail-Adresse GBSadmin@efhh.de oder geben es in unserem Schulsekretariat ab. Nach der Anmeldung erhalten Sie einen Vertrag, in dem alles, was die Nachmittagsbetreuung und die Ferienbetreuung angeht, geregelt ist. Die GBS-Betreuungsverträge gelten für den Rest des laufenden Schuljahres und werden automatisch für das nächste Schuljahr verlängert. Sollten Sie die Betreuung nicht mehr benötigen, ist eine schriftliche Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Schuljahres möglich.

Betreuung während der Schulzeit:

Betreuungsleistung Maximale monatliche Gebühr
07:00 – 08:00 30 €
13:00 – 16:00 Kostenlose Kernzeit für Kinder, die in Hamburg
wohnhaft sind – außerhalb Hamburgs: 140 €
16:00 – 17:00 30 €
17:00 – 18:00 30 €

Kantine:
Das gemeinsame Mittagessen in unserer Kantine findet während der außerschulischen Betreuungszeit statt. Es ist daher unerlässlich, dass Sie bei der GBS angemeldet sind,
um die Kantine nutzen zu können.

Der Kantinenservice wird seit 2009 von unserem Partner Alsterfood angeboten. Die Anmeldung für die Kantine erfolgt zur gleichen Zeit wie die Anmeldung an der GBS
über Eduka. Sobald Sie sich auf Eduka registriert haben, erhalten Sie eine E-Mail von Alsterfood, um sich in die App oder auf die Website SAMS-ON einzuloggen. Wenn Sie „Inscription à la demi-pension“ auf Eduka gewählt haben, werden die Mahlzeiten automatisch für alle Tage des Schuljahres bestellt. Sie müssen nur dafür sorgen, dass Ihr SAMS-ON-Konto gedeckt ist (per Paypal oder
Überweisung). Sie müssen also nur die Mahlzeiten für die Ferien manuell bestellen.

Bei Abwesenheit eines Kindes (Krankheit) können Sie ein Essen manuell stornieren, wobei Sie eine Frist von einem Werktag einhalten müssen (Beispiel: Stornierung für
Freitag bis Donnerstag, 9 Uhr möglich).

 

Betreuung während der Schulferien:

Betreuungsleistung Maximale monatliche Gebühr
eine Ferienwoche von
08:00 bis 16:00
7,50 € pro Monat
(90 € pro Jahr)
eine Ferienwoche von
07:00 bis 18:00
10 € pro Monat
(120 € pro Jahr)

Es ist möglich bis zu 15 Ferienwochen nach dem französischen Schulkalender zu buchen. Die Betreuung kann an jedem beliebigen Tag der Woche während der Ferien beginnen
und muss in einem Block genutzt werden (Beispiel: Beginn Donnerstag – Ende Mittwoch der folgenden Woche). Die Betreuung findet nicht am Wochenende oder an Feiertagen statt. Bei der Buchung von Ferienwochen müssen Sie sich nicht auf ein bestimmtes Datum festlegen, sondern nur die Anzahl der Ferienwochen, die Sie buchen möchten.

Die Sockelwoche umfasst 6 Betreuungstage, die Sie während der Ferienzeit flexibel nutzen können (z. B. an Brückentagen). Auch wenn Sie nicht alle Tage der Sockelwoche nutzen, muss diese voll bezahlt werden. Es ist möglich maximal eine Kernwoche zu buchen. Die Kosten für die Kernwoche entsprechen den Kosten für eine normale Ferienwoche.

Sie müssen die Anzahl der Ferienwochen angeben, die Sie voraussichtlich benötigen werden. Die GBS wird Ihnen Anmeldeformulare (online) zur Verfügung stellen.

 

Änderungen:
Sie können die Anzahl der Ferienwochen und die Dauer der Betreuung im Laufe des Schuljahres ändern. Die folgenden Zeiten müssen eingehalten werden:
– Die gebuchten Morgen- und Abendstunden (7:00 – 8:00 Uhr und 16:00 – 18:00 Uhr) können zum letzten Mal im Laufe des Schuljahres bis zum 31. Dezember annulliert
werden.

– Die Anzahl der Ferienwochen kann letztmalig bis zum 31. März reduziert werden.

Die Änderungsformulare (Betreuungszeiten, Familieneinkommen, Geschwister) finden Sie hier.

Ermäßigungen:
Es können Ermäßigungen auf die Betreuungs- und Kantinengebühren gewährt werden. Die Höhe der Ermäßigung hängt vom Nettoeinkommen der Familie und von der Anzahl
der Kinder ab.
Außerdem werden die Berechnungen auf der Grundlage der Geschwisterregelung vorgenommen. Sie zahlen für das jüngste Kind die vollen Kosten. Für das zweitjüngste
Kind zahlen Sie ein Drittel der Gebühr. Für jedes weitere Kind zahlen Sie nur ein Fünftel der Gebühr. Diese Erleichterungen gelten auch für Personen, die den Höchsttarif zahlen.

Gegebenenfalls wird auch das Mittagessen subventioniert.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat:

Herr Axel Vahldieck

+49(0)40/790147-33

gbsadmin@efhh.de